Ebenso bietet Frau Miriam Adler als Kinderfrau mit Pflegeerlaubnis Betreuung im Haushalt der Eltern an.Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07663/608987 oder per Mail an miriam-adler@hotmail.de
Information zur Kinderbetreuung in Bahlingen am Kaiserstuhl

Die Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl betreibt zwei gemeindeeigene Kindergärten. Über die linke Spalte gelangen Sie zu den einzelnen Kindergärten und können sich informieren.
Ebenso für Kleinstkinder dem 1. Lebensjahr bietet
Frau Valéria Cavak in ihrem Ginkgonest (private Tagespflege) Betreuung an. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07663/6037830 oder über die Homepage.
Zuschüsse für Betreuung in privater Kindertagespflege
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18. Juli 2011 die Bezuschußung der Bahlinger Kindertagespflege für in Bahlingen wohnhafte Kinder unter 3 Jahren ab dem 01. September 2011 mit 1 € pro Betreuungsstunde beschlossen.
Die Zuschüsse werden direkt an die Eltern ausbezahlt. Diese müssen die Rechnung der Tagespflege mit einem formlosen Antrag und Angabe der Kontoverbindung bei der Gemeinde Bahlingen einreichen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Hauser bei der Gemeindeverwaltung unter der Tel.Nr. 07663/9331-23.
Desweiteren können Eltern beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussung der Betreuungskosten für die Kindertagespflege stellen.
Voraussetzungen für die Übernahme von Kosten für eine Tagesmutter / für Kindertagespflege:
- Allein erziehende Mütter/Väter, die sich in Erstausbildung (z.B. Studium), Umschulung befinden oder berufstätig sind.
- Beide Eltern befinden sich in der Erstausbildung oder sind erwerbstätig, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
- Kind(er) in der Regel nicht älter als drei Jahre (Ausnahmen sind möglich).
- Betreuung ist auf länger angelegt und der Betreuungsbedarf beträgt mindestens sechs Stunden pro Woche.
- In bestimmten Fällen werden auch die Kosten für eine Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung in Ergänzung zu Krippe, Kindergarten und Schule bei einer Tagesmutter übernommen.
- Die Tagesmutter/der Tagesvater ist vom Jugendamt für geeignet befunden worden.
- Die Tagesmutter/der Tagesvater wurde durch das Jugendamt vermittelt bzw. vom Jugendamt anerkannt.
Information und Antragstellung
Der Antrag kann formlos beim Landratsamt Emmendingen, Jugendamt, Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen gestellt werden. Diese Zuschüsse werden einkommensunabhängig bis zu einer Höhe von 213,00 € pro Monat gewährt. Die Höhe richtet sich nach den täglichen Betreuungsstunden. Genauere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.Nr. 07641/451-0.
Anmeldung für die Kleinkindgruppen in den Kindergärten
Seit der Aufnahme von Kleinkindern ab 1 Jahr im Kindergarten Mühlenmatten konnte ein enormer Andrang und Bedarf verzeichnet werden. Die beiden Gruppen im Kindergarten Mühlenmatten sind bereits bis Mitte 2013 belegt und die Gruppe im Kindergarten Webergässle bis Mitte 2012.
Es wurden nun Aufnahmekriterien für Kleinkinder beider Kindergärten erstellt.
Die Anmeldung und Aufnahme der Kinder geschieht nach folgenden Kriterien mit abgestufter Priorität von 1. bis 4.:
Studium und für ein Kind, dessen Eltern beide berufstätig
sind.
o Kinder, deren Erziehungsberechtigte Leistungen zur
Eingliederung in die Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
o Kinder, deren Erziehungsberechtigte Arbeit suchend sind.
o Kinder, in begründeten Ausnahmefällen z.B. bei
erzieherischen, familiären und sozialen Gründen.
Die Platzvergabe erfolgt nach dem Eingang der Anmeldung aufgrund der obigen Kriterien.
Die Kinder können im Kindergarten Mühlenmatten frühestens ein Tag nach Erreichen des 1. Lebensjahres aufgenommen werde und im Kindergarten Webergässle frühestens ein Tag nach Erreichen des 2. Lebensjahres.
Die Anmeldung erfolgt ab sofort über ein Voranmeldeformular nur noch über die Verwaltung.
Über die Vergabe der Plätze entscheidet die Verwaltung nach den Kriterien gemeinsam mit den Kindergartenleitungen einmal im Monat. Hierüber erhalten die Eltern auch einen schriftlichen Bescheid.
Voranmeldebögen können über unsere Homepage heruntergeladen oder bei der Verwaltung und den beiden Kindergärten abgeholt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Frau Hauser unter der Tel.Nr. 07663/9331-23.
Es wurden nun Aufnahmekriterien für Kleinkinder beider Kindergärten erstellt.
Die Anmeldung und Aufnahme der Kinder geschieht nach folgenden Kriterien mit abgestufter Priorität von 1. bis 4.:
- 1. Kinder, die bereits geboren sind.
- 2. Kinder, die in der Gemeinde Bahlingen
- 3.
Studium und für ein Kind, dessen Eltern beide berufstätig
sind.
o Kinder, deren Erziehungsberechtigte Leistungen zur
Eingliederung in die Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
o Kinder, deren Erziehungsberechtigte Arbeit suchend sind.
o Kinder, in begründeten Ausnahmefällen z.B. bei
erzieherischen, familiären und sozialen Gründen.
- 4. Kinder, deren Geschwisterkind aktuell die Einrichtung besucht.
Die Platzvergabe erfolgt nach dem Eingang der Anmeldung aufgrund der obigen Kriterien.
Die Kinder können im Kindergarten Mühlenmatten frühestens ein Tag nach Erreichen des 1. Lebensjahres aufgenommen werde und im Kindergarten Webergässle frühestens ein Tag nach Erreichen des 2. Lebensjahres.
Die Anmeldung erfolgt ab sofort über ein Voranmeldeformular nur noch über die Verwaltung.
Über die Vergabe der Plätze entscheidet die Verwaltung nach den Kriterien gemeinsam mit den Kindergartenleitungen einmal im Monat. Hierüber erhalten die Eltern auch einen schriftlichen Bescheid.
Voranmeldebögen können über unsere Homepage heruntergeladen oder bei der Verwaltung und den beiden Kindergärten abgeholt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Frau Hauser unter der Tel.Nr. 07663/9331-23.
Informationen über Erstattung von Elternbeiträgen
Es besteht die Möglichkeit die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen vom Landratsamt Emmendingen erstattet zu bekommen.
Die Teilnahmebeiträge oder Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der in § 90 Abs. 1 SGB VIII genannten Angebote werden nur auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder übernommen. Ein Erlass oder eine Übernahme kommt wegen des in § 90 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB VIII vorgesehenen Antragserfordernisses frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats in Betracht.
Dem Antrag müssen alle Nachweise über Einnahmen und Ausgaben in Kopien beigefügt werden.
Es besteht eine Einkommensgrenze, welche aber nicht pauschal genannt werden kann, da es auf die tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnisse ankommt.
Nähere Auskünfte kann Ihnen das Landratsamt Emmendingen, Kreisjugendamt erteilen.
Die Teilnahmebeiträge oder Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der in § 90 Abs. 1 SGB VIII genannten Angebote werden nur auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder übernommen. Ein Erlass oder eine Übernahme kommt wegen des in § 90 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB VIII vorgesehenen Antragserfordernisses frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats in Betracht.
Dem Antrag müssen alle Nachweise über Einnahmen und Ausgaben in Kopien beigefügt werden.
Es besteht eine Einkommensgrenze, welche aber nicht pauschal genannt werden kann, da es auf die tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnisse ankommt.
Nähere Auskünfte kann Ihnen das Landratsamt Emmendingen, Kreisjugendamt erteilen.
| Buchstabe | Sachbearbeitung | Telefon-Nr. |
| A - KR | Frau Anhalt | 07641/451-303 |
| KS - R u. St. | Frau Lautenschager | 07641/451-254 |
| S, Sch - Z | Frau Käding | 07641/451-314 |