Arbeitsgelegenheit annehmen
Ablauf
Die zuständige Stelle vermittelt Sie aufgrund der mit Ihnen getroffenen Eingliederungsvereinbarung in eine passende Arbeitsgelegenheit.
Achtung: Verweigern Sie eine zumutbare Arbeitsgelegenheit, kann die zuständige Stelle Ihr Arbeitslosengeld II kürzen.
Text
Kommt keine Eingliederungsvereinbarung zustande, kann das Jobcenter Sie auch verpflichten, an einer Arbeitsgelegenheit teilzunehmen, sofern es Ihnen zumutbar ist. Grundsätzlich gilt jede Arbeit als zumutbar, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht.
Unterlagen
Sollten Unterlagen nötig sein, informiert Sie das Jobcenter darüber.
Voraussetzungen
Sie bekommen Arbeitslosengeld II.
Hinweis: Arbeitsgelegenheiten werden nur unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt:
- Sie können nicht regulär beschäftigt oder ausgebildet werden.
- Eine Qualifizierung, z.B. die Teilnahme an einer Weiterbildung oder andere Eingliederungsinstrumente, könnte Ihre Aussichten auf reguläre Beschäftigung nicht verbessern.
Zuständigkeit
für die Anerkennung und die Vermittlung: das örtlich zuständige Jobcenter