Approbation als Arzt beantragen
Ablauf
Sie müssen die Approbation schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragen. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.06.2012 freigegeben.
Gebühren
je nach Einzelfall zwischen 200 und 400 Euro
Hinweis: Die Gebühr müssen Sie bei der Übersendung der Approbationsurkunde durch Postnachnahme bezahlen.
Unterlagen
Welche Unterlagen und Dokumente Sie zur Approbation vorlegen müssen, finden Sie in den Antragsformularen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Approbation sind:
- Sie haben eine abgeschlossene deutsche oder gleichwertige ausländische Ausbildung oder weisen einen gleichwertigen Kenntnisstand nach.
Üblicherweise wird in diesem Zusammenhang auch eine mehrjährige Berufserfahrung berücksichtigt. - Sie sind:
- Deutsche Staatsangehörige oder Deutscher Staatsangehöriger
- Staatsangehörige von EU-Staaten oder von Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz
- heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer
- Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs
- würdig,
- zuverlässig und
- in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.
Hinweis: Andere Staatsangehörige erhalten nach abgeschlossener Ausbildung in Deutschland auf Antrag eine Urkunde über diese Ausbildung. Diese Urkunde berechtigt Sie jedoch nicht zur Ausübung des entsprechenden Berufs in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch – wie bei einer ausländischen Ausbildung – eine Berufserlaubnis erhalten.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium Stuttgart