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Bahlingen am Kaiserstuhl

In der Übersicht

Die Wasserversorgung der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl wird durch den Wasserhochbehälter im Gewann "Unterriesen" sichergestellt. Dieser wird vom gemeindeeigenen Pumpwerk in der Dreisamniederung aus befüllt.

Trinkwasseranalyse
Die aktuelle Trinkwasseranalyse finden Sie im Downloadbereich!

Wasserpreis (netto)

  • ab 01.01.2010: 1,16 EUR/m³
  • ab 01.01.2013: 1,10 EUR/m³
  • ab 01.01.2014: 0,91 EUR/m³
  • ab 01.01.2015: 0,91 EUR/m³
  • ab 01.01.2016: 1,03 EUR/m³
  • ab 01.01.2017: 1,03 EUR/m³
  • ab 01.01.2019: 1,15 EUR/m³
  • ab 01.01.2021: 1,55 EUR/m³
  • ab 01.01.2023: 2,15 EUR/m³
  • jeweils zzgl. 7% MWSt.

Schmutzwasser

  • ab 01.01.2010: 1,20 EUR/m³
  • ab 01.01.2011: 1,14 EUR/m³
  • ab 01.01.2012: 1,15 EUR/m³
  • ab 01.01.2013: 1,16 EUR/m³
  • ab 01.01.2014: 1,19 EUR/m³
  • ab 01.01.2015: 1,48 EUR/m³
  • ab 01.01.2016: 1,53 EUR/m³
  • ab 01.01.2017: 1,39 EUR/m³
  • ab 01.01.2021: 1,50 EUR/m³
  • ab 01.01.2023: 2,14 EUR/m³

Niederschlagswasser

  • ab 01.01.2010: 0,19 EUR/m² (versiegelte Grundstücksfläche)
  • ab 01.01.2011: 0,16 EUR/m² (versiegelte Grundstücksfläche)
  • ab 01.01.2013: 0,17 EUR/m² (versiegelte Grundstücksfläche)
  • ab 01.01.2014: 0,28 EUR/m² (versiegelte Grundstücksfläche)
  • ab 01.01.2015: 0,26 EUR/m² (versiegelte Grundstücksfläche)
  • ab 01.01.2016: 0,24 EUR/m² (versiegelte Grundstücksfläche)
  • ab 01.01.2017: 0,21 EUR/m² (versiegelte Grundstücksfläche)
  • ab 01.01.2023: 0,16 EUR/m² (versiegelte Grundstücksfläche)

Die Zählergrundgebühr beträgt 15,60 € pro Jahr (1,30 € pro Monat).

Wasserhärte

  • Wasserhärte: 13,9

Gewässerschau

Der Träger der Unterhaltungslast ist nach § 32 Abs. 6 WG gesetzlich verpflichtet, regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und das Gewässerumfeld zu besichtigen - also eine Gewässerschau durchzuführen. Er führt diese als Träger der Unterhaltungslast an einem Fluss, Bach, See oder Teilabschnitten davon durch. Die Gewässerschau dient dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen insbesondere zum Hochwasserschutz und der ökologischen Funktionen der Gewässer zu prüfen. Es können Gefahren am Gewässer, unzulässige Nutzungen und sonstige Mängel festgestellt und deren Behebung eingeleitet werden. Alle Informationen zur Gewässerschau.

Ansprechpartnerin im Rathaus:

Frau Metzinger
Telefonnummer: 07663 9331-14
E-Mail schreiben

http://www.bahlingen.de//leben-wohnen/ver-entsorgung/wasser