Bundestagswahl 2025
Allgemeine Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025
Ursprünglich war die Bundestagswahl 2025 am 28. September 2025 vorgesehen. Nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition findet die vorgezogene Wahl nun am 23. Februar 2025 statt.
Wahlbenachrichtigungen
In der letzten Woche wurde mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen durch die Deutsche Post AG begonnen. Alle Wahlberechtigten werden bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Bitte melden Sie sich beim Bürgermeisteramt, falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl per E-Mail oder telefonisch Telefonnummer: 07663/9331-0.
Briefwahl online beantragen!
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Online-Beantragung eines Wahlscheins an:Zur Online-Beantragung
Bitte beachten! Der Versand der Wahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Beim Aufruf des oben genannten Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns per Post (voraussichtlich ab dem 10.02.2025) zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)bahlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Die Beantragung ist bis spätestens Freitag vor der Wahl (21.02.2025), 15:00 Uhr möglich. Hierfür wird das Bürgerbüro bis 15:00 Uhr geöffnet sein.
Verliert jemand den beantragten Wahlschein, kann bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür wird das Bürgerbüro am Samstag, 22.02.2025, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet sein.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, bis 15:00 Uhr beantragt werden. Hierzu können Sie sich telefonisch unter folgender Telefonnummer Telefonnummer: 07663/9331-0 melden oder Sie wenden sich an einen Wahlvorstand im Wahllokal.
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag (23.02.2025) spätestens um 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Bahlingen a.K., Webergässle 2, 79353 Bahlingen a.K., eingetroffen sein.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Bürgerbüro, Tel: Telefonnummer: Telefonnummer: 07663/9331-0, Mail: gemeinde(@)bahlingen.de.
Wer ist wahlberechtigt?
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach § 12 (1) BWG (Bundeswahlgesetz) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 (1) GG (Grundgesetz) , die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch).
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Bahlingen am Kaiserstuhl am Stichtag (voraussichtlich 23. Dezember 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl eingetragen.
Informationen für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Im Folgenden erläutern wir das geänderte Antragsverfahren. Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.
Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
→ Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
→ Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Gemeint ist die letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind. Die Übermittlung des Antrags per E-Mail oder Fax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag möglichst frühzeitig an die Gemeindebehörde zu senden. Dies kann auch jetzt schon erfolgen.
Repräsentative Wahlstatistik im Briefwahlbezirk
Öffentliche Bekanntmachung über repräsentative Wahlbezirke bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wie bereits bei früheren Parlamentswahlen wird auch bei der Bundestagswahl 2025 eine repräsentative Wahlstatistik nach dem Wahlstatistikgesetz durchgeführt. Dafür hat die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin und dem Statistischen Landesamt und unter Einbeziehung der betroffenen Städte und Gemeinden knapp 2.700 Wahlbezirke (einschließlich 900 Briefwahlbezirke) zufällig ausgewählt, darunter auch der Briefwahlbezirk der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl (umfasst alle Briefwählerinnen und Briefwähler der Gemeinde).
Wählerinnen und Wähler, die per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen, erhalten deshalb Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ist auf dem Stimmzettel in der linken oberen Ecke angebracht.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl vom Statistischen Landesamt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.
Hier finden Sie einen Flyer der Bundeswahlleiterin mit allen Informationen: Download (PDF-Dokument, 428,18 KB, 20.01.2025). Mit Übersendung der Briefwahlunterlagen, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, erhalten die Briefwählenden diesen Flyer zudem auch nach Hause geschickt.
Bahlingen am Kaiserstuhl, den 31. Januar 2025
Harald Lotis, Bürgermeister
Hinweis:
Falls Sie nicht an der repräsentativen Wahlstatistik beteiligt sein möchten, haben Sie nur die Möglichkeit, vor Ort an der Urnenwahl in Ihrem jeweiligen Wahllokal zu wählen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon:Telefonnummer: 0761/36122.
Weitere Links zur Bundestagswahl 2025
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter:
Bundestagswahl 2025: Landkreis Emmendingen
Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin