Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2023
icon.crdate10.02.2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Emmendingen und Landgericht Freiburg i.Br. als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeinde hat durch Beschlussfassung des Gemeinderats jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen und der Jugendschöffinnen / Jugendschöffen aufzustellen und die Vorschlagslisten dem Amtsgericht Emmendingen bzw. Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emmendingen vorzulegen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Emmendingen in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden (§§ 33 und 34 GVG).
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber u.a. aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn über andere Menschen qualifiziert geurteilt werden soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Personen, die für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste in Betracht kommen, sollen zuvor Gelegenheit haben, sich zu ihrer Benennung zu äußern. Wir bitten die Vorgeschlagenen vorher zu befragen ob Hinderungsgründe nach §§ 33 und 34 GVG bestehen oder ob sie trotz des Vorliegens von Ablehnungsgründen nach § 35 GVG bereit sind, das Amt eines Schöffen zu übernehmen.
Interesse?
Dann können Sie sich für eine der beiden Vorschlagslisten bewerben oder Vorschläge machen. Bitte nutzen sie hierfür einen der unten aufgeführten Links.
Bewerbungsschluss ist der 24.03.2023.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Bürgermeisteramt Bahlingen a.K.
Ordnungsamt
Frau Schmidt
Webergässle 2
79353 Bahlingen a.K.
Telefonnummer: 07663/9331-11
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