Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Wasserknappheit
icon.crdate19.06.2023
Kein Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen entnehmen
Wegen des Niedrigwassers als Folge der heißen und trockenen Witterung untersagt das Landratsamt Emmendingen ab diesem Wochenende die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis. Nur der Rhein ist von diesem Verbot ausgenommen. Einschränkungen gelten künftig auch für die Landwirtschaft bei der Beregnung und für die Bewässerung von Sportplätzen aus eigenen Grundwasserbrunnen.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes
Das Landratsamt Emmendingen hat am Freitag hierzu eine sogenannte Allgemeinverfügung (PDF-Datei) erlassen, die am Samstag, 17. Juni 2023 gilt. Ab diesem Wochenende darf also im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs kein Wasser mehr aus Flüssen, Bächen und Seen geholt werden. Auch das Schöpfen mit Eimern, Gießkannen oder anderen Gefäßen ist nicht erlaubt. Ausgenommen ist nur das Tränken von Vieh. Gemeingebrauch ist das jedermann zustehende Recht, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer in einem bestimmten Umfang ohne behördliche Erlaubnis zu nutzen. Für eine darüber hinausgehende Wassernutzung ist ohnehin eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Beregnung von Sportplätzen nicht zwischen 12 und 18 Uhr
Auch für die Beregnung aus Grundwasserbrunnen gelten wegen der zunehmenden Dürre Einschränkungen. Sportplätze und andere Sportanlagen dürfen mit Wasser aus eigenen Brunnen nicht mehr zwischen 12 und 18 Uhr bewässert werden, weil in dieser Zeit das Wasser am stärksten verdunsten würde. In diesem Zeitraum gibt es nur für Turniere und Wettkämpfe eine Ausnahme – diese gilt allerdings auch nur für wenige Minuten, in denen die Bewässerung geduldet wird.
Auch landwirtschaftliche Flächen dürfen aus eigenen Grundwasserbrunnen nicht beregnet werden, wenn die Sonne am höchsten steht: Auch hier gilt ein Verbot ebenfalls zwischen 12 und 18 Uhr. Ausnahmen davon gibt es für die Tröpfchenbewässerung von Kulturen und für die klimatisierende Bewässerung von Erdbeerneupflanzungen während der Anwachsphase mit
Intervallberegnung.
Regelung gilt zunächst bis 31. Juli 2023
Das Wasserentnahmeverbot aus den oberirdischen Gewässern und die Regeln für die Beregnung gelten zunächst bis zum 31. Juli 2023. Sollte die Trockenheit und das Niedrigwasser anhalten, ist eine Verlängerung jedoch möglich.
Die Regelungen dienen dem Schutz von Pflanzen und Tieren in den Gewässern. Denn die weiter anhaltend hohen Tagestemperaturen, niedrige Grundwasserstände und fehlende Niederschläge führen zu niedrigen Wasserständen in den Bächen und Flüssen. Durch die Temperaturen und lange Sonneneinstrahlung an den derzeit längsten Tagen des Jahres erwärmen sich die Gewässer stark, was wiederum zu geringem Sauerstoffgehalt führt. Nicht nur Fische, sondern alle weiteren im Gewässer lebenden Tieren und Pflanzen, sind davon betroffen. Würde die Wasserentnahme nicht untersagt und die Beregnung eingeschränkt, hätte dies gravierende Folgen für Flora und Fauna und auch die Selbstreinigungskraft der Gewässer würde sich stark verschlechtern.