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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Grundsteuerreform 2025

Artikel vom 10.02.2023

Bei den Grundstückseigentümern, die die Erklärung zur Grundsteuer im Zuge der Grundsteuerreform bereits abgegeben haben, geht nach erfolgter Bearbeitung der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt ein. Bitte prüfen Sie Ihre Bescheide. Sollten Sie gegen die Berechnungsgrundlagen Einwände haben, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Einspruch dagegen einlegen.

Im zweiten Schritt erhält jeder Grundstückseigentümer einen entsprechenden Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Dieser wird voraussichtlich erst zu Beginn des Jahres 2025 erlassen werden. Ein Widerspruch gegen diesen Grundsteuerbescheid hat wenig Aussicht auf Erfolg, wenn sich der Widerspruch gegen Feststellungen oder Festsetzungen richtet, die bereits durch das Finanzamt getroffen wurden. Bitte betrachten Sie dies als Hinweis.