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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte

Artikel vom 12.05.2023

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte - Telefonhotline geschaltet

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit dem 08.05.2023 eine Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Diese soll Haushalte entlasten, die im Jahr 2022 von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.

Link zum Online-Portal

Das Land rechnet mit bis zu 500.000 Anträgen. Auf seiner Webseite hat das Umweltministerium Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Hilfen, Voraussetzungen und Antragsverfahren eingestellt: FAQ´s

Das Umweltministerium hat für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter: 0711 – 126 1600

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.

Über die Telefon-Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:
• Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe
• Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe
• Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n)

Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.

Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der Antragstellung eine Firmenakte anlegen.

Link zur Firmenakte

Informationen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaftzur Verfügung. Link