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Bahlingen am Kaiserstuhl

Grundsteuerreform 2022

Artikel vom 29.06.2022

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerreform

Die Finanzverwaltung hat Anfang des Jahres 2022 ein Informationsschreiben an alle Eigentümer mit Grundbesitz in Baden-Württemberg den Grundsteuerbescheiden beigelegt.
Darin sind wichtige Hinweise für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung enthalten.

Alle Grundstückseigentümer werden damit aufgefordert eine Feststellungserklärung zu ihren Grundstücken abzugeben.

In dem Schreiben des Finanzamtes wird den Steuerpflichtigen das Aktenzeichen mitgeteilt unter dem die Feststellungserklärung der Grundstücke erfolgen muss.

Diese Feststellungserklärung muss zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022.

Neben dem Aktenzeichen sind weitere Angaben zum Grundstück bei der Feststellungserklärung anzugeben. Dies sind die Größe des Grundstücks und der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022. Ab dem 1. Juli 2022 können diese Bodenrichtwerte über alle Grundstücke in Baden-Württemberg auf dem Internetportal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden.

Wichtiger Hinweis: Eine Abgabe der Feststellungserklärung ist vor dem 1. Juli 2022 nicht möglich. Auskunft über die Größe der Grundstücke und die Bodenrichtwerte zum Stichtag 2022 können nicht von den Kommunen erteilt werden.

Diese Feststellungserklärung ist dann ab dem 01.07.2022 elektronisch abzugeben. Diese muss über das Portal ELSTER der Finanzämter vorgenommen werden. Nähere Informationen zur ELSTER-Registrierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

Falls Sie noch keinen ELSTER-Online-Zugang haben, wird eine rasche Registrierung empfohlen, da der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen gehen kann. Alternativ ist es auch möglich, sich von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärung helfen zu lassen und die Erklärung über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln. Nur in begründeten Härtefällen kann die Erklärung auch in Papierfom abgegeben werden. Ab Juli 2022 kann ein entsprechender Papiervordruck beim zuständigen Finanzamt abgeholt werden.

http://www.bahlingen.de//rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten-aus-bahlingen-ak