Dienstleistungen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Netze BW GmbH
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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Online-Formulare

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Unternehmenskarte

Die Unternehmenskarte wird für Fahrzeuge benötigt, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:

  • Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich des Fahrers – zu befördern.

Im Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts werden unter anderem fahrer- und unternehmensbezogene Daten sowie Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen / Pausen, andere Arbeitszeiten sowie gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten der Fahrer und gegebenenfalls Beifahrer erfasst und bis auf die Geschwindigkeit über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr gespeichert. Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und dient der Sperrung beziehungsweise Freigabe der im Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts hinterlegten fahrer- und unternehmensbezogenen Daten. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät gesteckt/eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen. Dadurch ist sichergestellt, dass andere Unternehmen nicht auf die Daten im Massenspeicher des Kontrollgeräts zugreifen können (Datenschutz). Die Unternehmenskarte ermöglicht das Anzeigen, Herunterladen und Ausdrucken der Daten, die im Massenspeicher unter dem jeweiligen Unternehmen hinterlegt sind.

Unternehmenskarten sind nicht personenbezogen. Sie werden an den Unternehmer selbst oder die nach dem Gesetz, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags zur Vertretung berufenen Personen übergeben. Ein Unternehmen kann mehrere Unternehmenskarten erhalten.

Der Unternehmer darf seinen Fahrern die Unternehmenskarte nicht aushändigen. Der Fahrer hätte dadurch unzulässigerweise die Möglichkeit, neben seinen eigenen Fahr- und Arbeitsdaten, die Daten anderer Fahrer des Unternehmens einzusehen beziehungsweise auf diese zuzugreifen (Datenschutz).

Voraussetzungen

Unternehmenskarten können Unternehmer beziehungsweise die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter beantragen und erhalten, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der europäischen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen oder Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Daten aus dem Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts herunterladen müssen.

Verfahrensablauf

Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.

Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Fristen

Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Unterlagen

Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:

  • Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers; bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person sowie einer für den Fahrzeugeinsatz verantwortlichen Person
  • gegebenenfalls Vertretungsvollmacht

Kosten

Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe bei den Antragsannahme- und Kartenausgabestellen des TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich ist.

Gebührenhöhe:

Bezugsort

Sie können sich an eine der beiden Stellen in Baden-Württemberg wenden, wenn auch Ihr Wohnort in Baden-Württemberg ist.

Sonstiges

Weitere Informationen zur Unternehmenskarte und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahr-Bundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

Zuständigkeit

Für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Unternehmenskarten / Kontrollgerätekarten:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 18.11.2011 freigegeben.