Dienstleistungen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Stiftungsverzeichnis - Auszug oder Vertretungsbescheinigung beantragen

Sie möchten einen Auszug oder eine Vertretungsbescheinigung aus dem Stiftungsverzeichnis beantragen?

Jeder kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde folgende Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis anfordern:

    • unbeglaubigter Auszug
    • beglaubigter Auszug

Stiftungen können zusätzlich Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigungen) anfordern.

Das Stiftungsverzeichnis ist eine Sammlung aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen, kommunalen und öffentlichen Rechts in den Regierungsbezirken Baden-Württembergs.

Es dient der Stärkung der Sicherheit im Rechtsverkehr und der Erweiterung der Publizität im Stiftungswesen.

Enthalten sind Daten über Name, Anschrift, Sitz, Zweck, Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung, den Tag der Verleihung der Rechtsfähigkeit und die anerkennende oder verleihende Behörde. Das Einsichtsrecht und der Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis beziehen sich auf diese Daten.

Die Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe führen das Stiftungsverzeichnis für diejenigen Stiftungen, deren Sitz sich in ihrem Regierungsbezirk befinden.

Voraussetzungen

Sie können die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis ohne weitere Voraussetzungen formlos anfordern.

Stiftungen können die Vertretungsbescheinigungen ebenfalls formlos beantragen.

Verfahrensablauf

Beim Regierungspräsidium Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg können Sie die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis und Vertretungsbescheinigungen für die Stiftung schriftlich oder online beantragen.

Beim Regierungspräsidium Tübingen können Sie die Auszüge und Vertretungsbescheinigungen schriftlich per Mail beantragen: stiftungen@rpt.bwl.de

Geben Sie bei Ihrem Antrag (online unter der Rubrik „Auswahl“) bitte an, ob Sie

  • einen unbeglaubigten Auszug
  • einen beglaubigten Auszug

oder

  • eine Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigung) für die Stiftung

benötigen.

Der Versand erfolgt i. d. R. per Post. Wenn Sie den Auszug online beantragt haben, können Sie den Auszug auch in Ihr Servicekonto erhalten.

Fristen

Keine

Unterlagen

Keine

Kosten

  1. Fertigung von unbeglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 20,00 € pro Auszug
  2. Fertigung von beglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 30,00 € pro Auszug
  3. Fertigung von Vertretungsbescheinigungen: 25,00 pro Bescheinigung

Bei gemeinnützigen Stiftungen entfällt die Gebühr, sofern die Stiftung den Auszug bzw. die Bescheinigung selbst anfordert.

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg

  • § 4 Stiftungsverzeichnis

Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

  • § 3 Abs. 1 Vertretungsbefugnis
  • § 1 Geltungsbereich

Gebührenverzeichnis Innenministerium

  • Nr. 4.2.1 Beglaubigungen
  • Nr. 17 Stiftung

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz der Stiftung befindet.

Freigabevermerk

13.11.2023 Regierungspräsidium Freiburg