Dienstleistungen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Netze BW GmbH
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Förderung für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge beantragen

Wenn Sie den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine in Baden-Württemberg planen, können Sie eine Landesförderung der Unterhalts- und Betriebskosten beantragen. Eine Förderung der Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen kann ebenfalls beantragt werden.

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung, der sich nach der EG-Fahrzeugklasse bemisst und sich danach richtet, ob der Zuwendungsnehmer bereits von einer Bundesförderung profitiert hat.
  • Wird das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N1 zugeordnet, so beträgt der Zuschuss EUR 4.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 erhalten.
  • Wenn das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2 zugeordnet wird, so beträgt der Zuschuss EUR 30.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 20.000 erhalten.
  • Sofern das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N3 zugeordnet wird, beträgt der Zuschuss EUR 60.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 50.000 erhalten.
  • Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen werden gemäß Gewichtsklasseneinordnung den EG-Fahrzeugklassen zugeordnet.

Voraussetzungen

  • Sie planen den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
  • Oder Sie beabsichtigen die Umrüstung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges.
  • Es handelt sich um Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens 3 Sitzplätzen oder um selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne EG-Klassen.
  • Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre, bei Leasing oder Miete während der kompletten Leasing-/Mietdauer (maximal drei Jahre) in Baden-Württemberg auf den Antragsteller zugelassen sein und überwiegend dort in Betrieb sein.
  • Sie können die BW-e-Nutzfahrzeuge-Förderung für maximal 50 Fahrzeuge erhalten.
  • Sie sind ein Einzelunternehmen, eine Einzelkauffrau oder ein Einzelkaufmann, freiberuflich, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, eine Kommanditgesellschaft, eine offene Handelsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft, eine Partnerschaftsgesellschaft, ein eingetragener Verein, eine Genossenschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Anstalt, eine Stiftung des öffentlichen Rechts oder eine Unternehmergesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen nach der KMU-Definition der EU. Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU-Definition hat weniger als 250 Beschäftige und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro). Für kommunale Unternehmen gilt das KMU-Kriterium nicht.
  • Sie erwerben, leasen/mieten oder rüsten ein neues Elektro-Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine um.
  • Ihr Fahrzeug hat höchstens drei Sitzplätze.
  • Sofern Ihr Fahrzeug nach den Fahrzeugklassen N2 und N3 eingeordnet wird, ist ein Rechtsabbiegeassistent Zuwendungsvoraussetzung.
  • Sie lassen das Elektrofahrzeug in Baden-Württemberg zu und verkehren mindesten drei Jahre, bei Leasing oder Miete während der kompletten Leasing-/Mietdauer (maximal 3 Jahre) damit überwiegend (mehr als 50 %) dort.
  • Sie haben den Vertrag über das E-Fahrzeug nicht vor der Antragstellung (Datum des E-Mail-Eingangs) geschlossen.

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden. Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang, aber vor Zusage der L‑Bank, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

Fristen

Das Förderprogramm läuft bis längstens Ende 2024. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Unterlagen

Kosten

keine

Sonstiges

Weitere Informationen werden auf der Webseite der L-Bank zur Verfügung gestellt. Dort können Sie den Förderantrag auch direkt online stellen.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.08.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg