Dienstleistungen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
Datenempfänger

Wenn Sie auf „Absenden“ klicken, wird Ihre Anfrage direkt an den Gastgeber weitergeleitet. Der Gastgeber ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für Ihre Daten.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen

Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.

Sie

  • beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
  • stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
  • bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.

Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

  • einen Wohnsitz in Deutschland haben und
  • einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.

Voraussetzungen

  • Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
  • Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
    • Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Unter anderem muss der Abschlusses den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
  • Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist: Der absolvierte Studiengang muss akkreditiert sein.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem

  • Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
  • dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
  • Sie die Gebühren bezahlt haben.

Unterlagen

unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:

Checkliste für die Dokumente für Ihre Zeugnisbewertung

Kosten

  • für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
  • für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
  • für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00

Bearbeitungsdauer

in der Regel drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags und der Gebühr

Sonstiges

Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.

Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 26.01.2022

Verantwortlich: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg