Lebenslagen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Netze BW GmbH
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Planung der Heizungsanlage

 

Bereits in der Planungsphase des Hauses sollten Sie sich für eine bestimmte Heizungsanlage entscheiden. Der Platzbedarf der verschiedenen Anlagen ist vom Brennstoff oder der Energiequelle abhängig, mit der Sie heizen wollen. Beispiele sind Erd-, Bio-, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Holz, Holzpellets, Sonnenenergie (Solarthermie) oder eine Wärmepumpe, deren Strom idealerweise mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugt wird.

Insbesondere bei einer Heizölanlage müssen Bauherren beachten, dass Heizöl ein wassergefährdender Stoff ist. Daher gelten besondere Vorschriften zum Schutz der Gewässer. Die Öltankanlage darf bei einer Lagermenge von mehr als 10.000 Litern nur von einem speziellen Fachbetrieb eingebaut werden. In bestimmten Fällen müssen schon vor Inbetriebnahme Prüfungen durch Sachverständige erfolgen. Das gilt für Anlagen

  • mit einer Lagermenge von mehr als 1.000 Litern Heizöl und
  • bei allen unterirdischen Lagertanks.

Anforderungen an die Heizungsanlage

Um den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung zu erhöhen, wurden gesetzliche Regelungen verabschiedet.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf sagt aus, wie viel Energie im Zeitraum eines Jahres für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung benötigt wird.

Darüber hinaus zielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung ab, wenn diese erstmals in ein Gebäude eingebaut oder in bestehenden Gebäuden ersetzt wird.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) des Bundes zum erneuerbaren Heizen. In Baden-Württemberg gilt, für Gebäude, die am 1. Januar 2009 bereits errichtet waren, auch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes. Das wirft Fragen auf: Welche Heizungen sind zukünftig im Neubau erlaubt und welche im Bestand? Welche Übergangsfristen sieht das Gebäudeenergiegesetz vor? Wie ist das Verhältnis von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)?

Hier haben wir Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Heizen für Sie zusammengestellt: Fragen und Antworten.

Speziell zu den Anforderungen des EWärmeG finden Sie auf unserer Internetseite weitere Arbeitshilfen und Merkblätter.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

16.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg