Haushalt
Der Haushaltsplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für die Kommunen. Mit dem Beschluss des mehrere hundert Seiten starken Zahlenwerks legt der Gemeinderat jährlich fest, wie viel Geld wofür ausgegeben wird.
Die Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhlhat, wie alle Kommunen in Baden-Württemberg, ihr Haushaltswesen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) – die kommunale Doppik – umgestellt. Im Zentrum des neuen Haushaltsplans steht künftig der Ergebnishaushalt. Er beinhaltet alle Aufwendungen und Erträge. Gegenüber dem kameralen Rechnungssystem werden die Ressourcenverbräuche vollständig und periodengerecht erfasst.
Vollständig heißt, dass neben Aufwendungen und Erträgen aus dem laufenden Betrieb vor allem die bilanziellen Abschreibungen und die erst später zahlungswirksam werdenden Belastungen als Aufwand dargestellt sowie die in der Vergangenheit erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse als Ertragszuschüsse aufgelöst werden. Periodengerecht bedeutet, dass nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung über die Zuordnung zum Haushaltsjahr entscheidet, sondern der Zeitraum in dem der Verbrauch tatsächlich anfällt.
Im Ergebnishaushalt werden künftig insbesondere die geplanten Positionen der laufenden Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Mit der Festsetzung im Ergebnishaushalt durch den Gemeinderat wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Ressourcen einzusetzen. Der Gesamtergebnishaushalt lehnt sich im Wesentlichen an die Gewinn- und Verlustrechung des kaufmännischen Rechnungswesens an. Der Finanzhaushalt beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen und gibt somit einen Überblick über die Liquidität einer Kommune. Ebenfalls werden die im Zusammenhang mit Investitionen stehenden Einzahlungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen und die Zahlungsmittelveränderungen aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften ausgewiesen. Der Finanzhaushalt dient damit auch der Finanzierungsplanung, da er die Höhe der erforderlichen Kreditaufnahmen, die Finanzierung bzw. Tilgung von Krediten ausweist.
Aus dem Gesamtfinanzhaushalt lässt sich damit unter anderem die Veränderung des Zahlungsmittelstandes ablesen. Die Integration von Leistungsvorgaben und Zielen ist zukünftig ein notwendiger und gebotener Bestandteil des Haushaltsplans. Eine wesentliche Funktion des Haushaltsplans ist die Ressourcenfestlegung und -bereitstellung durch den Gemeinderat. Der Haushalt der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl besteht neben dem Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt als Ganzes, aus organisationsorientiert gegliederten Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten.
Download Haushaltspläne
- Haushaltsplan 2026 - Teil 1 (PDF-Dokument, 2,16 MB, 12.02.2026)
- Haushaltsplan 2026 - Teil 2 (PDF-Dokument, 2,34 MB, 12.02.2026)
- Nachtragshaushalt 2025 (PDF-Dokument, 1,81 MB, 09.10.2025)
- Haushaltsplan 2025 (PDF-Dokument, 4,84 MB, 29.09.2026)
- Nachtragshaushaltsplan 2024 (PDF-Dokument, 834,66 KB, 08.08.2024)
- Haushaltsplan 2024 (PDF-Dokument, 4,05 MB, 03.07.2024)
- Haushaltsplan 2023 (PDF-Dokument, 3,90 MB, 28.03.2024)
Mehr Downloads zum Thema Finanzen gibt es auf unserer Seite "Ortsrecht & Satzungen".
Allgemein
Wie entsteht ein Haushaltsplan?
Mai bis November: Die Bahlingen am Kaiserstuhl erarbeitet einen ersten Vorschlag
Dezember: Der erarbeitete Vorschlag wird in den Gemeinderat eingebracht
Dezember: Der vorläufige Haushaltsplan wird vom Gemeinderat beschlossen
Januar: Genehmigung des Haushaltsplanes durch das Landratsamt Emmendingen
Einfach erklärt: Begriffe der Haushaltswirtschaft
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt umfasst die Größen Erträge und Aufwendungen. Er zeigt somit auf, wie die Gemeinde ihre Ressourcen verbraucht und ob sie im Rahmen Ihrer laufenden Aufgabenerfüllung über Ihre Verhältnisse lebt oder nicht. Der Ergebnishaushalt kann mit der Gewinn- und Verlustrechnung in privat organisierten Unternehmen verglichen werden.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt finden sich die Ein- und Auszahlungen. Er stellt die Finanzströme der Gemeinde dar und unterscheidet hierbei zwischen der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Der Finanzhaushalt kann mit der Cashflow-Rechnung eines privat organisierten Unternehmens verglichen werden.
Haushaltsausgleich
Dieser wesentliche Grundsatz bedeutet, dass sich die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt stets ausgleichen sollten. Gelingt dies nicht, sind Mittel aus den Rücklagen zu verwenden oder auf anderem Wege zu beschaffen, um das Gleichgewicht zwischen Erträgen und Aufwendungen wiederherzustellen.
Stellenplan
Der Stellenplan weist die erforderlichen und geplanten Personalstellen der Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. Außerdem dient er als Grundlage für das zu bewirtschaftende Personalbudget.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gemeinderat kann die Verwaltung damit ermächtigen im aktuellen Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die aber erst in Folgejahren zu Ein- und Auszahlungen führen. Sie dienen einer gewissen Planungs- und Finanzierungssicherheit und sind nur für Investitionen zulässig.



