Unsere Leistungen für Sie
Das Standesamt umfasst weitreichende Dienstleitungen rund um die Themen Geburt, Eheschließung, auch bei gleichgeschlechtlicher Ehe, und dem Tod.
Heiraten in Bahlingen am Kaiserstuhl
Wir freuen uns, wenn Sie bei uns in Bahlingen am Kaiserstuhl heiraten möchten! Mehr Informationen finden Sie im Extra-Menüpunkt "Eheschließungen".
Geburt
Bei uns können Sie Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung und die dazu gewünschten Namenserklärungen abgeben.
Ebenfalls werden Kinder, die in Bahlingen am Kaiserstuhl geboren werden, bei uns beurkundet.
Weitere Informationen:
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Sorgeerklärungen abgeben
Bei Namensänderungsanträgen wenden Sie sich bitte direkt mit Ihrem Anliegen an uns.
Tod
Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen ist immer sehr schwer. Unsere Aufgabe ist es, den Tod einer in Bahlingen am Kaiserstuhl verstorbenen Person zu beurkunden. In erster Linie kümmert sich meist der Bestatter um die Behördengänge.
Gerne sind wir jedoch auch für Sie persönlich in Fragen rund um die Beurkundung da oder beim Ausfüllen des Nachlasserhebungsbogens behilflich.
Weitere Informationen:
- Anzeige des Sterbefalls
- Kontakt Nachlassgericht Emmendingen
Urkundenanforderung
Für in Bahlingen am Kaiserstuhl beurkundete Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle können Sie entsprechende Urkunden bei uns erhalten.
Folgende Urkunden können beim Standesamt Bahlingen am Kaiserstuhl ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde / internationale Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde / internationale Eheurkunde / beglaubigte Abschrift des Familienbuchs / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde / internationale Sterbeurkunde
- Bescheinigungen über Ihre Namensführung
Eine Urkunde können alle Personen erhalten, die in der Urkunde vorkommen, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
Hierfür möchten wir Sie bitten eine E-Mail an: standesamt(@)bahlingen.de unter Angabe der gewünschten Urkunde, Ihren persönlichen Daten, des Verwendungszwecks der Urkunde und ihrer aktuellen Anschrift zu senden.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.
Kirchenaustritt
Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim zuständigen Wohnsitzstandesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, das heißt, Abgabe der Erklärung bei einem Notar. Diese wäre dann wiederum dem Standesamt einzureichen.
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.
Für den Kirchenaustritt ist kein Termin beim Standesamt nötig. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühren betragen 37,- Euro und sind per Gebührenbescheid zu begleichen.
Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats.







