Dienstleistungen: ChangeMe

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
Datenempfänger

Wenn Sie auf „Absenden“ klicken, wird Ihre Anfrage direkt an den Gastgeber weitergeleitet. Der Gastgeber ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für Ihre Daten.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie befinden sich im folgenden Menüpunkt:Rathaus & Service

Architektenliste - Eintragung einer Gesellschaft beantragen

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Dies gilt nur, wenn die Gesellschaft in das entsprechende Verzeichnis der Architektenkammer eingetragen ist.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg führt Verzeichnisse für Partnerschaften und für Kapitalgesellschaften. Das Verzeichnis der Kapitalgesellschaften enthält

  • Name, Sitz und Gesellschaftszweck der Firma sowie
  • Namen und Berufe der Geschäftsführer und der Geschäftsführerinnen oder
  • Namen und Berufe der Vorstände sowie der Gesellschafter und der Gesellschafterinnen

In das Verzeichnis für Partnerschaftsgesellschaften wird nur der Name der Gesellschaft eingetragen.

Ist ein Partner oder eine Partnerin freiberuflich und nicht baugewerblich tätig, kann nach der Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft die Berufsbezeichnung

  • "freier Architekt" oder "freie Architektin",
  • "freier Innenarchitekt" oder "freie Innenarchitektin",
  • "freier Landschaftsarchitekt" oder "freie Landschaftsarchitektin",
  • "freier Stadtplaner" oder "freie Stadtplanerin"

im Namen geführt werden. Bei Kapitalgesellschaften ist das nur möglich, wenn die Gesellschafter und Gesellschafterinnen mehrheitlich eine solche Berufsbezeichnung führen dürfen.

Voraussetzungen

Für die Eintragung müssen Sie, je nachdem ob es sich um eine Partnergesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt, unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Partnergesellschaft

In das Verzeichnis für Partnerschaftsgesellschaften der Architektenkammer Baden-Württemberg können Gesellschaften eingetragen werden, die

  • ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Baden-Württemberg haben,
  • mindestens ein Mitglied der Architektenkammer als Partner oder Partnerin haben,
  • für die Mitglieder der Architektenkammer geltenden Berufspflichten beachten und
  • für sich oder die Partner und Partnerinnen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Hinweis: Die Berufshaftpflichtversicherung muss Personenschäden von mindestens 1.500.000 Euro und sonstige Schäden von mindestens 300.000 Euro absichern. Sie muss eine fünfjährige Nachhaftung enthalten.

Kapitalgesellschaft

In das Verzeichnis für Kapitalgesellschaften der Architektenkammer Baden-Württemberg können Gesellschaften eingetragen werden,

  • die ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Baden-Württemberg haben,
  • deren Beteiligte natürliche Personen sind, die freiberufliche Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Beratung, Projektsteuerung oder Objektüberwachung im Bauwesen erbringen,
  • deren Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen oder Vorstände in die Architektenliste eingetragen sind,
  • deren in die Architektenliste eingetragenen Mitglieder sowohl die Mehrheit des Kapitals als auch die Stimmenmehrheit unter den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen innehaben,
  • deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach eine treuhänderische Übertragung und Ausübung von Gesellschaftsrechten und von Geschäftsführerbefugnissen unzulässig ist und
  • deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach die für die in der Architektenliste eingetragenen Beteiligten geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden.

Hinweis: Eventuelle Aktien müssen auf die Namen der Mitglieder lauten.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.

Hinweis: Den Antrag auf Eintragung einer Partnergesellschaft muss der zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partner oder die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigte Partnerin stellen.

Der Antrag auf Eintragung in die entsprechenden Verzeichnisse muss mindestens folgende Angaben über die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigten Personen enthalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • akademische Grade
  • Anschrift des Sitzes oder der Zweigniederlassung
  • Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)
  • Tätigkeitsart (z.B. freiberuflich, baugewerblich)

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, wird die Gesellschaft in die Architektenliste in Baden-Württemberg eingetragen.

Entspricht die zuständige Stelle dem Antrag nicht, erhalten Sie einen schriftlich begründeten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Fristen

keine

Unterlagen

  • für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein in Kopie)

Kosten

je nach Eintragungsvoraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Die Architektenkammer entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags und der vollständigen Unterlagen über die Eintragung der Gesellschaft.

Zuständigkeit

die Architektenkammer Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.01.2020 freigegeben.