Bürgerbüro: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
Datenempfänger

Wenn Sie auf „Absenden“ klicken, wird Ihre Anfrage direkt an den Gastgeber weitergeleitet. Der Gastgeber ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für Ihre Daten.

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Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Sie befinden sich im folgenden Menüpunkt:Rathaus & Service

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen Ihnen zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:

  • Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Sollte Ihnen der Besuch während der Sprechzeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie gerne einen individuellen Termin.

Elektronische Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch das Verfahren der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM in 2013 wurde das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Seitdem Ihr Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen über das Finanzministerium.

(Quelle: Elster)

Führungszeugnis online beantragen

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt. Hier gelangen Sie zum Online-Portal.

Zensus

Ergebnis der Volkszählung im Internet abrufbar

Der Landkreis Emmendingen hat eine Bevölkerung von 156.453 Personen. Dieses Ergebnis der Zensus-Befragung hat das Statistische Landesamt am 31. Mai 2013 bekanntgegeben. Die Auswertung ergab eine Fülle weiterer Daten zur Bevölkerung und zur Wohnsituation: Der Ausländeranteil im Landkreis liegt bei 6,1 Prozent und 14,8 Prozent der Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund. 46,5 Prozent der Einwohner sind katholisch, 31,5 Prozent bekennen sich zur evangelischen Kirche, 21,9 Prozent gehören anderen Religionen an oder sind konfessionslos. 47 Prozent der Einwohner sind verheiratet, 40 Prozent ledig und 3,6 % verwitwet. Im Landkreis sind 53,7 Prozent der Bevölkerung erwerbstätig. Bei der Wohnsituation wohnen 53,7 Prozent in Wohneigentum. Die durchschnittliche Größe einer Wohnung im Landkreis liegt bei 99,9 Prozent. Das sind nur ein paar Beispiele der umfangreichen Datensammlung. Alle Daten können für den Landkreis und für jede einzelne Gemeinde auf der Datenbank unter www.zensus2011.de abgerufen werden. Die Ergebnisse für den Landkreis Emmendingen sind auch auf der Internetseite des Landkreises Emmendingen veröffentlicht. Informationen Zensus 2011 BevölkerungInformationen Zensus 2011 Gebäude und Wohnungen