Maßnahmen & Projekte: ChangeMe

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Maßnahmen und Projekte der Gemeinde

Maßnahmen und Projekte der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl

Die Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl informiert hier über die aktuell laufenden Projekte und Maßnahmen. Das können Neubaumaßnahmen, Sanierungen und Projekte anderer Art sein. Mit diesem Angebot wollen wir den interessierten Bürgerinnen und Bürgern aber auch allen Interessierten von außerhalb die Möglichkeit geben, sich über laufenden Maßnahmen unkompliziert und direkt zu informieren.

Wir bitten um Veständnis, dass diese Seite sich noch im Aufbau befindet und somit sicher noch nicht alle Informationen enthält, die vielleicht wünschenswert wären. Die Seite wird aber weiter ergänzt und aktualisiert, weshalb es sich sicher lohnt, hin und wieder mal erneut vorbei zu "surfen".

Liste der Projekte und Maßnahmen:

LED-Sanierung der Straßenbeleuchtung in Bahlingen am Kaiserstuhl

LED-Sanierung der Straßenbeleuchtung in Bahlingen am Kaiserstuhl

Austausch alter und Einbau neuer energieeffizientere LED-Leuchtensysteme, für insgesamt 190 Lichtpunkte. Hierdurch wird der jährliche Stromverbrauch um 49.245 kWh reduziert, was einer durchschnittlichen Stromeinsparung von 77,74% entspricht. Die CO²-Einsparung nach 20 Jahren liegt bei 429 Tonnen.

Laufzeit (Bewilligungszeitraum):                     01.04.2023 bis 30.09.2024

Förderkennzeichen:                                               67K21284

Veranschlagte Gesamtkosten (HH-Mittel):  160.000 €

zuwendungsfähige Kosten:                                 120.470 €         

Zuwendung aus Mitteln der Nationalen
Klimaschutzinitiative (30%), höchstens:          36.141 €


"Nationale Klimaschutzinitiative"
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministe­rium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhaus­gasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu kon­kreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klima­schutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen." Link

380-kV-Netzverstärkung Daxlanden – Eichstetten, Teilabschnitt B3, Gemeindegrenze Neuried/Meißenheim – Umspannwerk Eichstetten

380-kV-Netzverstärkung Daxlanden – Eichstetten, Teilabschnitt B3, Gemeindegrenze Neuried/Meißenheim – Umspannwerk Eichstetten

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen

Die TransnetBW GmbH hat die Feststellung des Planes nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für den o.g. Teilabschnitt 3 des Gesamtprojektes 380-kV-Netzverstärkung Daxlanden-Eichstetten beantragt.

Vorliegend beantragt die Vorhabenträgerin die Planfeststellung des Projekts „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten“ für den Teilabschnitt B3 von der Gemeindegrenze zwischen Neuried und Meißenheim (im Spannfeld zwischen den Masten 255A und 256A) bis zum Umspannwerk Eichstetten.

Das beantragte Vorhaben beinhaltet die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Frei-leitung Anlage 7110 als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitung Anlage 5110. Die geplante Freileitung ist technisch zur Führung von zwei 380-kV-Stromkreisen ausgelegt. Der Teilabschnitt B3 umfasst die Errichtung von 103 Höchstspannungsmasten und hat eine Gesamtlänge von rund 35 km. Die geplante Trasse verläuft, abgesehen vom Einführungsbereich des Umspannwerkes Eichstetten, weitestgehend innerhalb der Trasse der 220-kV-Bestandsleitung, die im Zuge der Umsetzung des Vorhabens zurückgebaut wird. Insgesamt werden 110 Maste der 220-kV-Freileitung Anlage 5110 zurückgebaut.

Im Bereich der Leitungseinführung zum Umspannwerk Eichstetten findet lediglich eine Zubeseilung von vorgezogen errichteten Leitungsabschnitten statt. Grund dafür ist die Neuordnung der Bestandsleitungen aufgrund des Neubaus des Umspannwerks, welche in einem separaten Genehmigungsverfahren umgesetzt werden.

Die Planunterlagen zum Vorhaben können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/380-kv-freileitung-daxlanden-eichstetten/

Sanierung der Lüftungsanlage in der Silberberghalle

Austausch der vorhandenen Lüftungsanlage und Einbau einer neuen energieeffizienten Anlage zur Einsparung von CO2.

Laufzeit (Bewilligungszeitraum) : 01.07.2021 bis 31.12.2022
Förderkennzeichen: 67K16668

veranschlagte Gesamtkosten (Haushaltsmittel): 480.000,00 €

zuwendungsfähige Kosten:                                   443.656,00 €

Zuwendung aus Mitteln der Nationalen
Klimaschutzinitiative (35%), höchstens:             155.280,00 €


"Nationale Klimaschutzinitiative"
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministe­rium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhaus­gasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu kon­kreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klima­schutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen." Link

Anbau an den Kindergarten Mühlenmatten

Bau von 4 Krippenräumen (U3) und Funktionsräumen

Um dem Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren (U3) gerecht werden zu können, erstellt die Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl einen Anbau an den Kindergarten Mühlenmatten, in dem 4 Krippengruppen ein neues zu Hause finden werden. Darüber hinaus beinhaltet der Anbau gemeinsame Funktionsräume für den Kindergarten- und den Krippenbereich, wie ein Bistro für das Mittagessen, einen Mehrzweckraum, einen Besprechungsraum und einen Personalraum, um diese Bedürfnisse entsprechend den heutigen Anforderungen abdecken zu können.

Der Gemeinderat hat entschieden, das neue Gebäude in Holzständerbauweise zu erstellen und auch mit einer Holzfassade zu versehen. Durch die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz möchte die Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl ein klares Zeichen für nachhaltiges Bauen im öffentlichen Bereich setzen. Darüber hinaus wird die Bauzeit des neuen Gebäudes um ca. 20 Wochen verkürzt, wodurch der Bedarf an Betreuungsplätzen früher gedeckt werden kann und die direkten Anwohner haben wesentlich weniger Belästigungen durch die Bautätigkeiten zu erdulden.

Die Baukosten werden sich voraussichtlich auf ca. 3,7 Mio EUR belaufen.

Die aktuellen Entwurfspläne können Sie sich hier gerne ansehen.

Regenwasserbehandlung Gewerbegebiet

Bau von 3 Regenwasserreinigungsbecken

Das anfallende Regenwasser wird in der Gemeinde Bahlingen in der Regenwasserkanalisation gesammelt und an verschiedenen Punkten wieder den Oberflächengewässern zugeführt. Für die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers bedarf es einer Genehmigung der Wasserbehörde, bei der überprüft wird, ob die Regenwasserbeseitigung den Regeln der Technik entspricht. In der letzten Einleitungsgenehmigung des Landratsamtes Emmendingen wurde der Gemeinde Bahlingen auferlegt, das im Gewerbegebiet anfallende Regenwasser künftig vor der Einleitung in die Oberflächengewässer mechanisch zu reinigen.

Die BIT Ingenieure aus Freiburg haben die notwendigen Anlagen zur Reinigung des im Gewerbegebiet anfallenden Regenwassers geplant. Notwendig sind insgesamt 3 Anlagen, die das Regenwasser kurz vor den jeweiligen Einleitungsstellen reinigen.

Die Gesamtkosten für alle 3 Reinigungsbecken belaufen sich auf voraussichtlich 2,7 Mio. EUR. Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2021 bis 2023 umgesetzt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der beigefügten Präsentation (PDF-Datei) aus der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2020.

Geh- und Radweg an der Eichstetter Straße

Ausbau Gehweg mit Querungshilfe und Radführung an der Eichstetter Straße

Es ist Ziel der Gemeinde, die Anbindung an das Fußwegnetz zwischen Bahlingen und Eichstetten für Fußgänger und Radfahrer sicherer und attraktiver zu gestalten.

Deshalb wird mit dieser Maßnahme auf der östlichen Seite der Eichstetter Straße der bisher nur bis in den Kreuzungsbereich vorhandene Gehweg bis zum Wirtschaftsweg verlängert. Gleichzeitig wird in der Kreuzung Eichstatter Straße/Teninger Straße/Hauptstraße eine Querungshilfe gebaut, die das Überqueren der Eichstetter Straße für Fußgänger erleichtert. Der Übergang vom Radweg auf die Starße wird für Radfahrer, die in Richtung Bahlingen fahren, sicherer gestaltet.

Durch die Baumaßnahme wird die Breite der Eichstetter Straße etwas reduziert, um die gefahrenen Geschindigkeiten zu drosseln. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg wird im Rahmen dieser Maßnahme der komplette Fahrbahnbelag zwischen dem Ortseingang und der Kreuzung Eichstetter Straße/Teninger Straße/Hauptstraße saniert.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 300.000 EUR. Die Kosten der reinen Fahrbahnerneuerung von ca. 33.000 EUR trägt das Land Baden-Württemberg. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Auftragsvergabe durch den Gemeinderat in 4 Bauabschnitten voraussichtlich ab Dezember 2020.

Detaillierte Informationen finden Sie im beigefügten Erläuterungsbericht und den Planunterlagen.

Umgehungsgewässer an der Adler-Mühle

Ziel der Baumaßnahme

Die Adlermühle, am südlichen Ortsrand der Gemeinde Bahlingen, stellt im derzeitigen Zustand innerhalb des Bahlinger Mühlkanals ein Wanderhindernis für bachaufwärts und –abwärts wandernden Tiere der beheimateten und potentiell beheimateten Gewässerfauna dar. An der Adlermühle wird Wasserkraft für den Mühlenantrieb sowie außerhalb des Mühlenbetriebs für die Stromerzeugung genutzt. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist die ökologische Durchgängigkeit an der Adlermühle für den Bahlinger Mühlkanal herzustellen sowie der Fischschutz am Einlauf der Wasserkraftanlage zu verbessern. Die Alte Dreisam bzw. der Mühlkanal ist Teil des Aal-Programms, sodass dem Fischschutz und –abstieg an der Wasserkraftanlage besondere Bedeutung zukommt. Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Mühlkanals an der Adlermühle ist zentrale Maßnahme im Gewässerentwicklungsplan der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl und als Maßnahme (ID-Nr. 3710) im Arbeitsplan für den Wasserkörper 31-03, Alte Dreisam/Mühlbach (Oberrheinebene) enthalten.

Die Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl setzt die Maßnahme um und erhält für die ökologische Verbesserung des Bachlaufs Ökopunkte auf ihr Ökokonto gutgeschrieben. Diese können für den notwendigen ökologischen Ausgleich eigener Baumaßnahmen (z.B. Erschließung von Baugebieten) verwendet oder an andere Vorhabensträger veräußert werden. Die Unterhaltungspflicht geht nach Abschluss der Maßnahme an die Adler-Mühle über.

Übersicht über die Planung

  • Übersichtsplan
  • Einlaufbauwerk
  • Auslaufbauwerk

Muschelbergung am 20.07.2021

Um die Baumaßnahmen zum Bau des Umgehensgewässer durchführen zu können, muss der Wasserspiegel im Mühlkanal abgesenkt werden. Davor wurden die vorhandenen Bachmuscheln geborgen und fachgerecht gesichert, so dass sie nach Abschluss der Maßnahme wieder entsprechend eingesetzt werden können.

Elektro-Befischung am 26.07.2021

Vor dem Absenken des Wasserspiegels wurden die vorhandenen Fische ebenfalls durch Elektro-Befischung aus dem Gewässer entfernt und an anderer Stelle wieder eingesetzt. Vielen Dank dem Angelsportverein Bahllingen für das tatkräftige Anpacken.

Brückenbaumaßnahme in Bahlingen

Brückenbaumaßnahme in Bahlingen

Teilersatzbau der Brücke „Schließe“ über die Alte Dreisam

Die Sanierung bzw. der Teilersatzneubau der Gemeindebrücke „Schließe“ über die Alte Dreisam, wird aus Fördermitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, vom Land Baden-Württemberg gefördert.

veranschlagte Gesamtkosten:                    249.500,00 €

zuwendungsfähige Investitionskosten:      200.900,00 €

Landeszuschuss (höchstens):                    130.585,00 €