Dienstleistungen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
Datenempfänger

Wenn Sie auf „Absenden“ klicken, wird Ihre Anfrage direkt an den Gastgeber weitergeleitet. Der Gastgeber ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für Ihre Daten.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden

Die Vorgaben zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen in Radonvorsorgegebieten im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung gelten für Sie, wenn Sie als

  • verantwortliche Person für Arbeitsplätze im Erd- und Kellergeschoss von Gebäuden in Radonvorsorgegebieten des Landes Baden-Württemberg sind oder
  • andere Person (Dritter) an Arbeitsplätzen in fremden Betriebsstätten im Erd- und Kellergeschoss von Gebäuden in Radonvorsorgegebieten des Landes Baden-Württemberg in eigener Verantwortung beruflich tätig werden.

Melden Sie als verantwortlicher Person Ihre gemessenen Arbeitsplätze beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn

  • die dort gemessene Radonkonzentration trotz Ihrer Maßnahmen größer ist als 300 Becquerel pro Kubikmeter oder
  • am Arbeitsplatz eine Radonkonzentration gemessen wurde, die größer ist als 300 Becquerel pro Kubikmeter aber keine Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration möglich sind. In diesem Fall müssen Sie die Gründe angeben.

Melden Sie Ihre Betätigung beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn Sie als andere Person (Dritter) an mehreren angemeldeten Arbeitsplätzen tätig werden.

Voraussetzungen

  • die am Arbeitsplatz gemessene Radonkonzentration ist trotz Maßnahmen größer 300 Becquerel pro Kubikmeter oder
  • am Arbeitsplatz sind keine Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration möglich oder
  • Sie sind als andere Person (Dritter) an mehreren angemeldeten Arbeitsplätzen beruflich tätig.

Verfahrensablauf

Pflichten der verantwortlichen Person für Arbeitsplätze:

  1. Melden Sie als verantwortliche Person Ihre gemessenen Arbeitsplätze beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn
    - die dort gemessene Radonkonzentration trotz Maßnahmen größer ist als 300 Becquerel pro Kubikmeter oder
    - dort keine Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration möglich sind, dann aber unter Angabe der Gründe.
  2. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Anmeldung müssen Sie die zu erwartende Radon-Exposition für jede betroffene Arbeitskraft abschätzen. Legen Sie diese Abschätzung dem zuständigen Regierungspräsidium vor.
  3. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
  4. Ergibt Ihre Abschätzung für die betroffene Arbeitskraft, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr nicht überschreiten kann, ist eine Überwachung dieser Arbeitskraft nach Strahlenschutzrecht nicht notwendig. Halten Sie aber trotzdem die Radonexposition so gering wie möglich.
  5. Ergibt die Abschätzung für die betroffene Arbeitskraft, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, müssen Sie zum Schutz dieser Arbeitskraft die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung erfüllen.

Pflichten der anderen Person (des Dritten):

  1. Melden Sie als andere Person (Dritter) Ihre Betätigung beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn Sie an mehreren angemeldeten Arbeitsplätzen tätig werden.
  2. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Anmeldung müssen Sie die zu erwartende Radon-Exposition für jede dort tätige Arbeitskraft abschätzen. Legen Sie diese Abschätzung dem zuständigen Regierungspräsidium vor.
  3. Ergibt Ihre Abschätzung für die betroffene Arbeitskraft, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr nicht überschreiten kann, ist eine Überwachung dieser Arbeitskraft nach Strahlenschutzrecht nicht notwendig. Halten Sie aber trotzdem die Radonexposition so gering wie möglich.
  4. Ergibt die Abschätzung, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, müssen Sie zum Schutz dieser Arbeitskraft die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung erfüllen.

Fristen

  • Anmeldung von Arbeitsplätzen: schnellstmöglich
  • Anmeldung der Betätigung an angemeldeten Arbeitsplätzen: schnellstmöglich
  • Abschätzung der Radonexposition: innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung
  • Vorlage der Abschätzung der Radonexposition: schnellstmöglich

Unterlagen

abhängig vom Einzelfall

Detaillierte Informationen finden Sie in den Formularen.

Kosten

  • Gebühren für die Anmeldung von Arbeitsplätzen abhängig vom Einzelfall, zwischen EUR 100,00 und 2.500
  • Kosten für die Nutzung der Messgeräte einer anerkannten Messstelle und für deren Auswertung der Messungen

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das für den Standort des anmeldepflichtigen Arbeitsplatzes örtlich zuständige Regierungspräsidium

Freigabevermerk

26.04.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg