Dienstleistungen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aufnahme als Spätaussiedler beantragen

Für eine Aufnahme als Spätaussiedler müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Voraussetzungen

Der Aufnahmebescheid wird auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, welche die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen.

Als Spätaussiedler können deutsche Volkszugehörige aufgenommen werden. Die deutsche Volkszugehörigkeit hat folgende Voraussetzungen:

  • Abstammung von zumindest einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit
  • Deutscher Nationalitätseintrag im Inlandspass oder anderen behördlichen Ausweisen oder Registern
    Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann daneben auch auf andere Weise erfolgen, vor allem durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
  • Fähigkeit, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler müssen Sie vom Herkunftsgebiet aus beim BBVA einreichen. Sie können den Antrag auch über eine deutsche Auslandsvertretung oder über in Deutschland lebende Verwandte oder sonstige Bevollmächtigte stellen.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie eine Aufforderung des BVAzur Teilnahme an einem Sprachtest. Dieser Aufforderung sollten Sie unbedingt nachkommen. Das Ergebnis des Sprachtests ist sehr wichtig für die weitere Behandlung Ihres Aufnahmeantrags. Im Rahmen des Sprachtests wird geprüft, ob Sie als antragstellende Person ein einfaches Gespräch über allgemeine Themen des täglichen Lebens führen können. Die Sprachtests werden an deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt.

Das BVA prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Wenn Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen, erhalten Sie von dort einen Aufnahmebescheid. Bis dahin müssen Sie in Ihrem Herkunftsgebiet warten.

Nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden die Spätaussiedler und deren Familienangehörige in der Außenstelle Friedland des BVA registriert. Danach erfolgt die Verteilung auf die Bundesländer. Anschließend stellt das BVA eine Bescheinigung aus, die Spätaussiedlern zum Nachweis bei Behörden dient.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Geburtsurkunde(n), evtl. Heiratsurkunde(n), Adoptionsurkunde(n) sowie gegebenenfalls Scheidungsurkunden aller aussiedlungswilligen Personen (auch der Kinder),
  • Arbeitsbücher aller aussiedlungswilligen Personen, die vor dem 01.01.1974 geboren wurden,
  • Führungszeugnisse der ausreisewilligen Personen,
  • Soldbuch, Wehrpass, Bescheinigungen über Internierung, Verschleppung, Enteignung, Besuch deutscher Schulen etc..

Benötigt werden Kopien vom Original mit notarieller Beglaubigung. Kopien müssen vollständig sein, das heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde sind vorzulegen. Unbeglaubigte Kopien sind nicht beweisgeeignet.

Der Beglaubigungsvermerk muss im Original vorliegen und die vollständige inhaltliche Übereinstimmung de Kopie mit dem Original bestätigen. Kopien von Beglaubigungsvermerken oder Beglaubigungsvermerke, welche lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen, reichen nicht aus.

Allen fremdsprachlichen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Für Geburts- und Heiratsurkunden gilt zusätzlich: Die Urkunden sind mit einer „Haager Apostille“ zu versehen. Dies gilt nicht für Urkunden aus EU-Mitgliedsstaaten.

Die mit einer Apostille versehenen Urkunden sind als notariell beglaubigte Kopien vorzulegen. Ist eine Apostillierung nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte an das BVA oder an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Bezugsort

Friedland

Sonstiges

www.bva.bund.de unter dem Stichwort Spätaussiedleraufnahmeverfahren

Rechtsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz - BVFG:

  • § 4 Spätaussiedler
  • § 5 Ausschluss
  • § 6 Volkszugehörigkeit
  • § 15 Bescheinigungen
  • § 26 Aufnahmebescheid
  • § 27 Anspruch
  • § 28 Verfahren

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 05.07.2023 freigegeben.