Kindergärten
Die Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl betreibt zwei gemeindeeigene Kindergärten und einen Waldkindergarten.
Kindergarten Webergässle
Kindergarten Webergässle
Franzisca Burger
Webergässle 3-5
79353 Bahlingen am Kaiserstuhl
Telefonnummer: 07663 5747
E-Mail schreiben
Zur Homepage
Kindergarten Mühlenmatten
Kindergarten Mühlenmatten
Franzisca Burger
Mühlenmatten 1-3
79353 Bahlingen am Kaiserstuhl
Telefonnummer: 07663 99597
E-Mail schreiben
Zur Homepage
Waldkindergarten Silberbergzwerge
Waldkindergarten Silberbergzwerge
Franzisca Burger
79353 Bahlingen am Kaiserstuhl
Mobiltelefon: 0173 548 15 98
E-Mail schreiben
Zur Homepage
Allgemeines
Formulare
Formulare
Entsprechende Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich!
Kindergartengebühren
Die Gebühren der Kinderbetreuung in der Gemeinde Bahlingen a.K. finden Sie in der Rubrik Ortsrecht & Satzungen.
Bestellung Mittagessen über MensaMax
Alle Informationen zur Bestellung von Mittagessen über MensaMax finden Sie auf unserem Elternbrief.
Eltern-Info der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl (PDF-Datei)
Kita-Info-App
Unsere Einrichtungen nutzen die Kita-Info-App der Firma Stay Informed Horner und Ganter GbR aus Merzhausen bei Freiburg.
Hier gibt es alle Informationen zum Download: Info und Anmeldedaten Kita-Info-App (PDF-Datei)
Zuschüsse für Betreuung in privater Kindertagespflege
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26. Juli 2021 die Bezuschussung für in Bahlingen a.K. wohnhafte Kinder unter 3 Jahren durch eine Tagesmutter ab dem 01. September 2021 mit 1,50 € pro Betreuungsstunde beschlossen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung
Frau Kallenberger
Telefonnummer: 07663 9331-16
E-Mail schreiben
Desweiteren können Eltern beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussung der Betreuungskosten für die Kindertagespflege stellen. Voraussetzungen für die Übernahme von Kosten für eine Tagesmutter / für Kindertagespflege:
- Allein erziehende Mütter/Väter, die sich in Erstausbildung (z.B. Studium), Umschulung befinden oder berufstätig sind.
- Beide Eltern befinden sich in der Erstausbildung oder sind erwerbstätig, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
- Kind(er) in der Regel nicht älter als drei Jahre (Ausnahmen sind möglich).
- Betreuung ist auf länger angelegt und der Betreuungsbedarf beträgt mindestens sechs Stunden pro Woche.
- In bestimmten Fällen werden auch die Kosten für eine Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung in Ergänzung zu Krippe, Kindergarten und Schule bei einer Tagesmutter übernommen.
- Die Tagesmutter/der Tagesvater ist vom Jugendamt für geeignet befunden worden.
- Die Tagesmutter/der Tagesvater wurde durch das Jugendamt vermittelt bzw. vom Jugendamt anerkannt.
Information und Antragstellung
Der Antrag kann formlos beim Landratsamt Emmendingen, Jugendamt, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen gestellt werden. Diese Zuschüsse werden einkommensunabhängig bis zu einer Höhe von 213,00 € pro Monat gewährt. Die Höhe richtet sich nach den täglichen Betreuungsstunden.
Auskünfte über freie Tagesmütter im Landkreis Emmendingen erhalten Sie beim Kinderschutzbund in Emmendingen. Tel: 07641/6033, E-Mail: kinderschutzbund-emmendingen(@)t-online.de
Informationen über Erstattung von Elternbeiträgen
Es besteht die Möglichkeit die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen vom Landratsamt Emmendingen erstattet zu bekommen.
Die Teilnahmebeiträge oder Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der in § 90 Abs. 1 SGB VIII genannten Angebote werden nur auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder übernommen. Ein Erlass oder eine Übernahme kommt wegen des in § 90 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB VIII vorgesehenen Antragserfordernisses frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats in Betracht.
Dem Antrag müssen alle Nachweise über Einnahmen und Ausgaben in Kopien beigefügt werden. Es besteht eine Einkommensgrenze, welche aber nicht pauschal genannt werden kann, da es auf die tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnisse ankommt.
Nähere Auskünfte kann Ihnen das Landratsamt Emmendingen, Kreisjugendamt erteilen.