Kinderbetreuung: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Kinderbetreuung

Formulare

Entsprechende Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich!

Die Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl betreibt zwei gemeindeeigene Kindergärten und eine Waldgruppe. Über die Links gelangen Sie zu den einzelnen Kindergärten und können sich informieren.

Kindergärten in Bahlingen

Bestellung Mittagessen über MensaMax

Alle Informationen zur Bestellung von Mittagessen über MensaMax finden Sie auf unserem Elternbrief.

Eltern-Info der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl (PDF-Datei)

Kita-Info-App

Unsere Einrichtungen nutzen die Kita-Info-App der Firma Stay Informed Horner und Ganter GbR aus Merzhausen bei Freiburg.

Hier gibt es alle Informationen zum Download: Info und Anmeldedaten Kita-Info-App (PDF-Datei)

Zuschüsse für Betreuung in privater Kindertagespflege

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26. Juli 2021 die Bezuschussung für in Bahlingen a.K. wohnhafte Kinder unter 3 Jahren durch eine Tagesmutter ab dem 01. September 2021 mit 1,50 € pro Betreuungsstunde beschlossen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung

Frau Kallenberger
Telefonnummer: 07663 9331-16
E-Mail schreiben 

Desweiteren können Eltern beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussung der Betreuungskosten für die Kindertagespflege stellen. Voraussetzungen für die Übernahme von Kosten für eine Tagesmutter / für Kindertagespflege:

  • Allein erziehende Mütter/Väter, die sich in Erstausbildung (z.B. Studium), Umschulung befinden oder berufstätig sind.
  • Beide Eltern befinden sich in der Erstausbildung oder sind erwerbstätig, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
  • Kind(er) in der Regel nicht älter als drei Jahre (Ausnahmen sind möglich).
  • Betreuung ist auf länger angelegt und der Betreuungsbedarf beträgt mindestens sechs Stunden pro Woche.
  • In bestimmten Fällen werden auch die Kosten für eine Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung in Ergänzung zu Krippe, Kindergarten und Schule bei einer Tagesmutter übernommen.
  • Die Tagesmutter/der Tagesvater ist vom Jugendamt für geeignet befunden worden.
  • Die Tagesmutter/der Tagesvater wurde durch das Jugendamt vermittelt bzw. vom Jugendamt anerkannt.

Information und Antragstellung

Der Antrag kann formlos beim Landratsamt Emmendingen, Jugendamt, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen gestellt werden. Diese Zuschüsse werden einkommensunabhängig bis zu einer Höhe von 213,00 € pro Monat gewährt. Die Höhe richtet sich nach den täglichen Betreuungsstunden.

Auskünfte über freie Tagesmütter im Landkreis Emmendingen erhalten Sie beim Kinderschutzbund in Emmendingen. Tel: 07641/6033, E-Mail: kinderschutzbund-emmendingen(@)t-online.de

Informationen über Erstattung von Elternbeiträgen

Es besteht die Möglichkeit die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen vom Landratsamt Emmendingen erstattet zu bekommen.
Die Teilnahmebeiträge oder Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der in § 90 Abs. 1 SGB VIII genannten Angebote werden nur auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder übernommen. Ein Erlass oder eine Übernahme kommt wegen des in § 90 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB VIII vorgesehenen Antragserfordernisses frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats in Betracht.

Dem Antrag müssen alle Nachweise über Einnahmen und Ausgaben in Kopien beigefügt werden. Es besteht eine Einkommensgrenze, welche aber nicht pauschal genannt werden kann, da es auf die tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnisse ankommt.

Nähere Auskünfte kann Ihnen das Landratsamt Emmendingen, Kreisjugendamt erteilen.