Dienstleistungen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
Datenempfänger

Wenn Sie auf „Absenden“ klicken, wird Ihre Anfrage direkt an den Gastgeber weitergeleitet. Der Gastgeber ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für Ihre Daten.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Verbreitung des Europäischen Gedankens - Förderung beantragen

Sie planen ein Projekt, mit dem der europäische Gedanke gefördert werden soll?

Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss des Landes erhalten.

Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern vor allem auch eine Wertegemeinschaft. Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sind die europäischen Grundwerte.
Im gemeinsamen Engagement und persönlichen Austausch lassen sich diese Werte besonders gut erfahren und erleben.

Die einzelne Projektförderung beträgt in der Regel bis zu 1.000 EUR.

Voraussetzungen

  • Den Antrag stellen können Sie z.B. als:
    • Einzelperson,
    • Verein,
    • Verband,
    • Museum,
    • Schule, Bildungs- und sonstige Einrichtung,
    • Behörde, die nicht zur Landesverwaltung gehört.
  • Sie planen ein Projekt mit Europa-Bezug, zum Beispiel:
    • eine Studienfahrt nach Straßburg,
    • eine Veranstaltung im Rahmen einer Städtepartnerschaft,
    • ein Schulfest oder eine Klassenfahrt,
    • ein Projekt im Rahmen einer Kinderbetreuung, zum Beispiel "Wir kochen europäisch"
    • oder während eines Ferienprogramms.
  • Sie haben voraussichtlich eine Finanzierungslücke, die Sie nicht anderweitig decken können. Ziel ist es, dass Sie Ihr Projekt vorrangig mit Eigen- und Drittmitteln finanzieren.
  • Sie sind noch in der Planungsphase. Das bedeutet, dass Sie noch keine Verträge für das Projekt abgeschlossen haben wie z.B. Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.
  • Für das Projekt besteht ein Baden-Württemberg-Bezug. Das heißt, es wird zum Beispiel in Baden-Württemberg durchgeführt.

Verfahrensablauf

  1. Füllen Sie das Antragsformular (PDF) und die weiteren Antragsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  2. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie ihn persönlich.
    • wenn vorhanden: Stempel Ihrer Institution
  3. Scannen oder fotografieren Sie den Antrag mit den entsprechenden Anlagen und Nachweisen.
  4. Schicken Sie alles per E-Mail oder drucken Sie den Antrag mit den Unterlagen aus und senden ihn mit der Post an die zuständige Stelle.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem der Betrag festgelegt ist, mit dem Sie rechnen können.

Der Förderbetrag wird nur dann an Sie ausgezahlt, wenn Sie

  • das Projekt auch tatsächlich durchführen und
  • ihn innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für das Projekt verwenden.

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie durch einen Bericht und Nachweise wie z.B. Rechnungen oder Quittungen belegen, dass Sie den Förderbetrag zweckentsprechend für das Projekt verwendet haben. Nur dann dürfen Sie des ausgezahlten Förderbetrag auch wirklich behalten.

Fristen

keine

Das Projekt hat noch nicht begonnen. Das heißt, Sie dürfen noch keine Verträge für das Projekt abgeschlossen haben, z.B. Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.

Unterlagen

  • Antrag mit Projektplan - genaue Benennung der Projektlaufzeit, Projektbeginn und -ende
  • Erklärung zum Antrag
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel 3 bis 6 Wochen

Die Bearbeitungsdauer im Einzelfall ist abhängig vom Antragsumfang.

Sie können zu einer schnellen Bearbeitung beitragen, wenn Sie Ihren Antrag sorgfältig ausfüllen und vor der Antragstellung noch einmal prüfen.

Gerne können Sie sich auch vor der Antragstellung telefonisch oder über E-Mail mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Sonstiges

keine Angabe

Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

  • § 23 - Zuwendungen
  • § 44 - Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Zuständigkeit

das Staatsministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

09.02.2022 Staatsministerium Baden Württemberg