Dienstleistungen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Rohrfernleitungsanlagen („Pipelines“) - Anerkennung als Prüfstelle beantragen

Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss

  • die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Rohrfernleitungsverordnung erfüllen und
  • die Anerkennung der Prüfstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die Prüfstelle kann bestehen aus einer

  • Sachverständigenorganisation oder
  • nach anderen Rechtsvorschriften zugelassenen Überwachungsstelle.

Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.

Voraussetzungen

Sie müssen die organisatorischen und fachlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 der Rohrfernleitungsverordnung und Anhang L der Technischen Regel für Rohrfernleitungen erfüllen und nachweisen.

Die Prüfstelle muss vor allem:

  • unabhängig sein (dies gilt besonders für das mit der Leitung und Durchführung der Prüfungen beauftragte Personal) und
  • über die für eine angemessene und unabhängige Aufgabenerfüllung erforderlichen Organisationsstruktur und
  • die notwendigen Mittel und Ausrüstung zur Prüfung von Rohrleitungen verfügen.

Für den Aufbau der Organisationsstruktur gilt:

  • mindestens 5 Mitarbeitende (Sachverständige),
  • eine ausreichende Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals und die Möglichkeit der fachlichen Weiterbildung,
  • bei den Prüfungen gewonnene Erkenntnisse sammeln und auswerten sowie diese regelmäßig intern und an andere Prüfstellen weitergeben,
  • eine angemessene und wirksame Qualitätssicherung mit regelmäßiger Auditierung.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Anerkennung schriftlich stellen.
Unterschreiben Sie ihn handschriftlich oder versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) stellt Online-Antrag und Formulare auf ihrer Internetseite zu Verfügung.

Fristen

Die Anerkennung muss vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erfolgt sein.

Prüfstellen aus anderen EU-/EWR-Staaten müssen die Gleichwertigkeit der Anerkennung vor Aufnahme der Prüftätigkeiten nachweisen.

Unterlagen

  • Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-Dokumente bezogen auf Anhang L der TRFL),
  • Vorhandene Akkreditierungen und Anerkennungen,
    Nachweise über die Unabhängigkeit der Prüfstelle,
    Nachweise über die Verfügbarkeit der für die unabhängige Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Organisationsstruktur
    (erforderliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Mitarbeiterliste mit zugeordneten Prüfbereichen nach § 5 RohrFLtgV und Anhang B zur TRFL)
  • Nachweise über die notwendigen Mittel und Ausrüstungen zur Prüfung von Rohrfernleitungen,
  • Nachweis über die Fachkunde und Erfahrung des zur Prüfung beauftragten Personals
    (Lebensläufe, Nachweise über berufliche Qualifikation, Tätigkeitsnachweise),
  • Nachweis über die persönliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit des zur Prüfung beauftragten Personals
    (bei Wohnsitz in D Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart O)
    (bei Wohnsitz im Ausland Vorlage von Dokumenten aus dem Heimatland der Person die nachweisen, dass die Anforderung an die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der Dienstleistung erfüllt sind),
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Millionen Euro,
  • Freistellungserklärung
    Ein entsprechendes Formular können Sie bei der zuständigen Stelle anfordern.

Kosten

Auskünfte zu den Kosten erhalten Sie bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag.

Sonstiges

In Baden-Württemberg gibt es weiträumig einige wenige, größtenteils erdgedeckte Rohrfernleitungen (Pipelines), in denen flüssige und gasförmige Stoffe transportiert werden.Dazu gehören große überregionale Leitungen der chemischen Industrie, der Mineralölwirtschaft und der Gaswirtschaft sowie werksüberschreitende Rohrfernleitungen zwischen Industriestandorten.

Die Genehmigung und Überwachung von Rohrfernleitungen ist Aufgabe der Regierungspräsidien. Rechtliche Grundlage sind das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Rohrfernleitungsverordnung des Bundes.Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Rohrfernleitungen, die vom Ausschuss für Rohrfernleitung (AfR) erarbeitet werden.

Rohrfernleitungen müssen regelmäßig von Prüfstellen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Prüfstelle ist jede Sachverständigenorganisation oder jede nach anderen Rechtsvorschriften zugelassene Überwachungsstelle, die auf Antrag als Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen anerkannt worden ist.

Zuständigkeit

Die Länder haben die Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 Rohrfernleitungsverordnung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übertragen.

Richten Sie Ihren Antrag an folgende Anschrift:

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
D-81925 München

Freigabevermerk

12.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg