Lebenslagen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
Datenempfänger

Wenn Sie auf „Absenden“ klicken, wird Ihre Anfrage direkt an den Gastgeber weitergeleitet. Der Gastgeber ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für Ihre Daten.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
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Genutzte Technologien
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Krankenversicherung

Die Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten von Versicherten voll oder teilweise auf.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Es wird unterschieden zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung. In der GKV gibt es außerdem die Möglichkeit, Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern (Familienversicherung).

Achtung: Wenn nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist und das Einkommen des anderen Elternteils über der Versicherungspflichtgrenze liegt und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich krankenversicherten Elternteils, können die Kinder nicht beitragsfrei mitversichert werden.

Der Pflichtversicherung unterliegen:

  • Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
  • Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen
  • Künstler und Publizisten
  • Jugendliche in besonderen Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Menschen mit Behinderung, die z. B. in anerkannten Werkstätten tätig sind
  • Studenten an staatlich oder staatlich anerkannten Hochschulen (bis zum Abschluss des 14. Semesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres)
  • Rentner und Rentenantragsteller, wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt wird
  • Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, sofern sie der GKV zuzuordnen sind

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach bestimmten beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt, Rente).

Nicht der Versicherungspflicht unterliegen beispielsweise:

  • geringfügig Beschäftigte (monatliches Bruttoarbeitsentgelt bis zu 538 Euro oder eine auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristete nicht berufsmäßige Beschäftigung)
  • Selbständige und Freiberufler, wenn sie noch nie in der GKV versichert waren
  • Beschäftigte, deren Bruttoarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschritten hat und auch künftig überschreiten wird (für 2024 liegt diese bei 69.300 Euro pro Jahr oder 5.775 Euro pro Monat)
  • Beamte

In diesen Fällen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Daneben haben Sie die Wahl, ob Sie sich bei einem Versorgungswerk versichern (z. B. für Ärzte oder Rechtsanwälte) oder eine private Versicherung abschließen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie die GKV verlassen wollen. Ein Wechsel zurück ist nur unter speziellen Bedingungen möglich.

Jeder bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte erhält eine Versichertenkarte mit seinem Namen, Geburtsdatum und der Versicherungsnummer. Diese müssen Sie bei jedem Arztbesuch vorgelegen.

Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind Zuzahlungen der Versicherten gesetzlich vorgesehen. Als Versicherter sollten Sie sich daher über die Leistungen der Krankenkassen informieren, vor allem über Leistungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen.

Private Krankenversicherung (PKV)

Eine PKV kann jeder abschließen.

Die Höhe der Beiträge an die PKV richtet sich nicht nach den Einkommensverhältnissen, sondern nach Risikofaktoren (z. B. Lebensalter, Vorerkrankungen). Ein Versicherungsunternehmen darf im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen den Abschluss einer Versicherung ablehnen oder Risikozuschläge verlangen.

Haben Sie keinen Krankenversicherungsschutz, sind aber der PKV zuzuordnen (insbesondere als Selbständige oder Selbständiger), haben Sie ein Zugangsrecht zum sogenannten Basistarif. Die Aufnahme erfolgt ohne Risikoprüfung und ohne Risikozuschläge. Er entspricht vom Leistungsumfang her dem der GKV.

Freigabevermerk

23.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg