Lebenslagen: ChangeMe

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Lohospo / Unterkunft suchen & buchen
Die auf unserer Webseite angezeigten Unterkünfte sind entweder online buchbar, oder es wird über ein Kontaktformular eine Anfrage an den Gastgeber gestellt. Wir erfassen die für eine Anfrage oder eine direkte Buchung einer Unterkunft notwendigen Informationen. Für die Anfrage an eine Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Anfragen“ ein Kontaktformular geöffnet. Alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Datenfelder im Kontaktformular müssen zwingend ausgefüllt werden, da eine Bearbeitung Ihrer Anfrage sonst nicht möglich ist.Für die direkte online Buchung einer Unterkunft wird nach dem Klick auf die Schaltfläche „Buchen“ ein Buchungsformular geöffnet. Wenn Sie nach der Eingabe Ihrer Daten auf „Zahlungspflichtig buchen“ klicken, werden diese direkt in das System unseres Buchungspartners Lohospo übertragen. Zum einen vermittelt Lohospo Ihren Buchungsauftrag an den Gastgeber, der auf Ihre im System der Lohospo gespeicherten Daten zugreifen kann.
Datenempfänger

Wenn Sie auf „Absenden“ klicken, wird Ihre Anfrage direkt an den Gastgeber weitergeleitet. Der Gastgeber ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für Ihre Daten.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

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  • jeweils übertragene Datenmenge

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Informationen für Bildungsanbieter

Kursdatenbanken

Um mit Ihren Bildungsangeboten möglichst viele Interessenten zu erreichen, können Sie neben der Gestaltung eines eigenen Programms in Papierform oder einer eigenen Kursdatenbank auf Ihren Internetseiten auch auf anbieterübergreifende Onlinekursdatenbanken zurückgreifen. Einträge auf derartigen Seiten haben den Vorteil, dass Sie auch Änderungen an Ihrem Programm kurzfristig bekannt geben können und viele Interessenten erreichen, die nicht nach einem bestimmten Bildungsanbieter, sondern nach Kursen in ihrer Nähe oder nach Kursen zu einem bestimmten Thema suchen.

Tipp: Für nähere Informationen darüber, wie Sie in die Datenbanken aufgenommen werden können und welche Kosten eventuell dafür anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an die Betreiber der betreffenden Datenbank.

Weiterbildungsberatung

Auch Ihre Beratungsangebote können Sie in entsprechenden Datenbanken detailliert veröffentlichen. Als Mitglied des Landesnetzwerks Weiterbildungsberatung erfüllen Sie bestimmte Qualitätsnormen für die Weiterbildungsberatung und werden im Weiterbildungsportal entsprechend gekennzeichnet.

Netzwerk Fortbildung und Qualitätsrichtlinien

Als Anbieter von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie, sofern Sie die Aufnahmekriterien erfüllen, die Möglichkeit, in dem vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Netzwerk für berufliche Fortbildung mitzuwirken. Die regionalen Netzwerke für berufliche Fortbildung in Baden-Württemberg informieren über örtliche berufliche Weiterbildungsangebote (z.B. durch vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg finanziell geförderte Veranstaltungsbroschüren und Werbeflyer) und beraten bei Weiterbildungsfragen.

Nähere Informationen, welche Aufnahmekriterien beim Netzwerk für berufliche Fortbildung gelten und welche Vorteile, aber auch Pflichten Ihnen durch eine Mitgliedschaft entstehen, können Sie im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg nachlesen. Dort finden Sie auch eine genaue Beschreibung der Qualitätskriterien, zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichten. Als Mitglied eines Netzwerkes sind Sie berechtigt, Ihre Angebote in das Weiterbildungsportal des Landes einzustellen.

Auch als Anbieter von allgemeiner Weiterbildung können Sie Ihre Angebote in das Weiterbildungsportal einstellen; setzen Sie sich dazu mit dem Weiterbildungsreferat des Kultusministeriums (Tel.: 0711-279-2689) in Verbindung.

Hinweis: Auf europäischer Ebene entsteht derzeit der Europäische Qualifikationsrahmen, der es ermöglichen soll, durch Weiterbildungsmaßnahmen erworbene Qualifikationen europaweit zu vergleichen.

Zertifizierung von Bildungsangeboten

Wenn Sie möchten, dass an Ihren Lehrgängen auch Inhaber von Bildungsgutscheinen oder durch andere Förderungen der Agentur für Arbeit unterstützte Menschen teilnehmen können, müssen Sie Ihr Bildungsangebot von der Agentur für Arbeit zertifizieren lassen.

Die Zertifizierung der Bildungsangebote wird im Auftrag der Agentur für Arbeit von "fachkundigen Stellen" durchgeführt. Für diese gibt es ein eigenes Zulassungsverfahren.

Hinweis: Generell ist eine Zertifizierung Ihres Bildungsangebotes für Sie ein Vorteil, da dies für Ihre Kunden auch ein Zeichen ist, dass bestimmte Qualitätsrichtlinien eingehalten werden.

Besondere Regeln gelten für Bildungsangebote, die im Fernunterricht stattfinden. Möchten Sie solche Veranstaltungen anbieten, können Sie Ihre Lehrgänge durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifizieren lassen.

Wenn Sie Maßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anbieten wollen, lassen Sie sich beim Regierungspräsidium Karlsruhe anerkennen.

Förderungen für Bildungsanbieter

Angaben dazu, welche Förderungen es beispielsweise für Bildungsanbieter in Baden-Württemberg gibt, erfahren Sie im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg und im Kultusportal.

Wenn Sie als Bildungsträger anerkannt werden wollen, der Maßnahmen nach dem Bildungszeitgesetz anbieten darf, müssen Sie sich ebenfalls registrieren lassen. Alle Informationen dazu finden Sie im Weiterbildungsportal des Landes unter Bildungszeitgesetz oder direkt auf der gemeinsamen Internetseite der vier Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

28.06.2022 Wirtschaftsministerium und Kultusministerium Baden-Württemberg